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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Kfz-Sachverständigenleistungen des Sachverständigenbüros GutachterExperten, Inhaber Harun Günaydin, Mathias-Brüggen-Straße 11, 50827 Köln (nachfolgend „Sachverständiger“).

§ 1Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Sachverständigen und seinen Auftraggebern über die Erstellung von Kfz-Gutachten (insbesondere Unfall- und Schadengutachten, Fahrzeugbewertungen, Kostenvoranschläge und Beweissicherungsgutachten) sowie für damit zusammenhängende Leistungen.
  2. Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Sachverständige ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Der Vertrag kommt durch die Beauftragung des Auftraggebers (telefonisch, schriftlich, per E-Mail, über das Online-Formular oder vor Ort) und die Annahme durch den Sachverständigen zustande. Die Annahme kann auch durch Beginn der Leistungserbringung, insbesondere die Besichtigung des Fahrzeugs, erfolgen.
  2. Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer des Fahrzeugs oder vom Eigentümer zur Auftragserteilung bevollmächtigt ist.
  3. Der Sachverständige ist berechtigt, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn eine Interessenkollision besteht oder die Erstellung eines objektiven Gutachtens nicht gewährleistet ist.

§ 3Leistungen des Sachverständigen

  1. Der Sachverständige erstellt das beauftragte Gutachten unparteiisch, unabhängig und nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der anerkannten Regeln der Sachverständigentätigkeit. Grundlage ist der zum Zeitpunkt der Besichtigung erkennbare Zustand des Fahrzeugs sowie die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen.
  2. Die Besichtigung erfolgt nach Vereinbarung am Standort des Sachverständigen, beim Auftraggeber, in einer Werkstatt oder an einem anderen vereinbarten Ort.
  3. Das Gutachten enthält – je nach Auftrag – insbesondere Angaben zu Reparaturkosten, Reparaturdauer, Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert und Nutzungsausfall. Die Ermittlung der Reparaturkosten erfolgt auf Grundlage marktüblicher Kalkulationssysteme.
  4. Nicht erkennbare oder verdeckte Schäden, die erst bei der Demontage im Rahmen der Reparatur sichtbar werden, sind vom Gutachten nicht erfasst. Sie können in einem Nachtrag dokumentiert werden.
  5. Der Sachverständige erbringt keine Rechtsberatung. Hinweise zum Ablauf der Schadenregulierung sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Beratung durch einen Rechtsanwalt.
  6. Der Sachverständige ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Auftrags fachkundiger Mitarbeiter oder Dritter zu bedienen. Das Gutachten wird in der Regel als PDF übermittelt; ein gedrucktes Exemplar wird auf Wunsch zur Verfügung gestellt.

§ 4Alles aus einer Hand – Vermittlung von Partnerleistungen

Kurz gesagt: Kernleistung ist das Gutachten. Abschleppdienst, Mietwagen, Werkstatt und Fachanwalt organisieren wir ausschließlich auf Ihren ausdrücklichen Wunsch – der Vertrag kommt dann direkt mit dem jeweiligen Partner zustande.

  1. Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vermittelt der Sachverständige den Kontakt zu unabhängigen Partnern, insbesondere zu Abschlepp- und Bergungsunternehmen, Mietwagenanbietern, Reparaturwerkstätten sowie Rechtsanwälten (Fachanwälten für Verkehrsrecht).
  2. Die Vermittlung ist ein kostenfreier Service. Eine Verpflichtung zur Inanspruchnahme vermittelter Leistungen besteht nicht; die Beauftragung des Gutachtens ist hiervon unabhängig. Der Auftraggeber ist in der Wahl von Werkstatt, Mietwagenanbieter und Rechtsanwalt frei.
  3. Verträge über vermittelte Leistungen kommen ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Partner zustande. Der Sachverständige wird nicht Vertragspartei und übernimmt weder eine Garantie für die Verfügbarkeit noch eine Haftung für die Leistungen der Partner. Für diese gelten die Bedingungen des jeweiligen Partners.
  4. Die anwaltliche Beratung und Vertretung erfolgt ausschließlich durch den beauftragten Rechtsanwalt in eigener Verantwortung.
  5. Soweit Kosten vermittelter Leistungen (z. B. Abschleppkosten, Mietwagenkosten, Anwaltskosten) im Rahmen eines Haftpflichtschadens als Schadenpositionen ersatzfähig sind, werden sie im Regelfall von der eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherung des Unfallgegners getragen. Eine Zusicherung der Kostenübernahme durch den Sachverständigen ist damit nicht verbunden; maßgeblich ist die jeweilige Haftungslage.

§ 5Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber stellt dem Sachverständigen alle für die Begutachtung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung, insbesondere Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), Angaben zu Vorschäden und reparierten Altschäden, Laufleistung, Sonderausstattung, Unfallhergang sowie – soweit vorhanden – Unfallbericht, Polizeiaktenzeichen und Daten des Unfallgegners.
  2. Das Fahrzeug ist zur Besichtigung in einem Zustand bereitzustellen, der eine ordnungsgemäße Begutachtung ermöglicht (insbesondere zugänglich und, soweit zumutbar, gereinigt).
  3. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber gemachten Angaben ist der Auftraggeber verantwortlich. Unrichtige oder unvollständige Angaben – insbesondere verschwiegene Vorschäden – können die Verwertbarkeit des Gutachtens beeinträchtigen und gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  4. Vereinbarte Besichtigungstermine sind einzuhalten. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist dies dem Sachverständigen rechtzeitig, mindestens jedoch 24 Stunden vorher, mitzuteilen.

§ 6Vergütung und Zahlung

  1. Die Vergütung für Schadengutachten richtet sich nach der Honorartabelle des Sachverständigen, die sich an der Schadenhöhe (Netto-Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungswert) orientiert und sich im Rahmen der branchenüblichen Honorare (insbesondere der BVSK-Honorarbefragung) bewegt. Hinzu kommen Nebenkosten (z. B. Fahrtkosten, Fotokosten, Schreib- und Porto-/Versandkosten) sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. Die Honorartabelle wird auf Anfrage zur Verfügung gestellt und ist Bestandteil des Auftrags.
  2. Für Fahrzeugbewertungen, Kostenvoranschläge, Beweissicherungen und sonstige Leistungen gilt die jeweils vereinbarte Pauschale oder eine Abrechnung nach Zeitaufwand gemäß Angebot.
  3. Die Vergütung ist mit Übergabe bzw. Übermittlung des Gutachtens fällig und ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  4. Bei Haftpflichtschäden (unverschuldeter Unfall) gehören die Gutachterkosten zum ersatzfähigen Schaden und werden im Regelfall von der gegnerischen Haftpflichtversicherung getragen. Der Sachverständige rechnet in diesem Fall auf Grundlage der Abtretung nach § 7 direkt mit der Versicherung ab. Auftraggeber und damit Schuldner der Vergütung bleibt gleichwohl der Auftraggeber (vgl. § 7 Abs. 3).
  5. Bei Kaskoschäden, Bewertungen und sonstigen Aufträgen ohne eintrittspflichtigen Dritten trägt der Auftraggeber die Vergütung selbst.

§ 7Abtretung bei Haftpflichtschäden

  1. Bei Haftpflichtschäden tritt der Auftraggeber seinen Anspruch auf Erstattung der Sachverständigenkosten gegen den Unfallgegner und dessen Haftpflichtversicherung in Höhe der Gutachterrechnung erfüllungshalber an den Sachverständigen ab. Der Sachverständige nimmt die Abtretung an. Die Abtretung wird gesondert schriftlich erklärt.
  2. Der Sachverständige ist berechtigt, die Rechnung unmittelbar gegenüber der Haftpflichtversicherung geltend zu machen. Zahlungen der Versicherung an den Auftraggeber sind unverzüglich an den Sachverständigen weiterzuleiten.
  3. Verweigert die Versicherung die Zahlung ganz oder teilweise (z. B. wegen einer Haftungsquote oder Bestreitens der Haftung), bleibt der Auftraggeber zur Zahlung des offenen Betrags verpflichtet. Der Sachverständige wird den Auftraggeber hierüber informieren, bevor er den Betrag gegenüber dem Auftraggeber geltend macht.

§ 8Nutzungsrechte am Gutachten

  1. Das Gutachten einschließlich Lichtbilder und Kalkulationen ist urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber erhält das Recht, das Gutachten für den vereinbarten Zweck – insbesondere zur Schadenregulierung gegenüber Versicherungen, Werkstätten, Rechtsanwälten und Gerichten – zu verwenden und weiterzugeben.
  2. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Veränderung des Gutachtens – insbesondere eine auszugsweise oder inhaltlich veränderte Wiedergabe – bedarf der vorherigen Zustimmung des Sachverständigen.
  3. Der Sachverständige ist berechtigt, das Gutachten mit Zustimmung des Auftraggebers direkt an die Versicherung oder den beauftragten Rechtsanwalt zu übermitteln.

§ 9Haftung

  1. Der Sachverständige haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Sachverständige nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Der Sachverständige haftet nicht für Schäden, die auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers beruhen, sowie für verdeckte Schäden, die bei der Besichtigung ohne Demontage nicht erkennbar waren.
  4. Das Gutachten gibt den Zustand des Fahrzeugs zum Besichtigungszeitpunkt wieder. Eine Haftung für die tatsächliche Erzielbarkeit angegebener Restwerte oder Wiederbeschaffungswerte zu einem späteren Zeitpunkt wird nicht übernommen, soweit die Werte nach den anerkannten Methoden sorgfältig ermittelt wurden.
  5. Für Leistungen vermittelter Partner (§ 4) haftet der Sachverständige nicht.
  6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und aus übernommenen Garantien bleibt unberührt.

§ 10Kündigung und Stornierung

  1. Der Auftraggeber kann den Auftrag bis zur Übergabe des Gutachtens jederzeit kündigen (§ 648 BGB). In diesem Fall hat der Sachverständige Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen; wurde die Besichtigung bereits durchgeführt, kann der Sachverständige die bis dahin entstandenen Aufwendungen (insbesondere Fahrt- und Besichtigungskosten) in Rechnung stellen.
  2. Wird ein vereinbarter Außentermin nicht oder nicht rechtzeitig (§ 5 Abs. 4) abgesagt und ist der Sachverständige vergeblich angefahren, kann er die hierdurch entstandenen Fahrtkosten in Rechnung stellen, es sei denn, der Auftraggeber hat die Verhinderung nicht zu vertreten.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

§ 11Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Auftraggeber Verbraucher und wurde der Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z. B. Telefon, E-Mail, Online-Formular) oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht ihm das folgende Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (GutachterExperten, Inhaber Harun Günaydin, Mathias-Brüggen-Straße 11, 50827 Köln, Telefon +49 163 1372551, E-Mail info@gutachterexperten.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Vorzeitiges Erlöschen. Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: GutachterExperten, Inhaber Harun Günaydin, Mathias-Brüggen-Straße 11, 50827 Köln, E-Mail: info@gutachterexperten.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung: ____________________________

Bestellt am (*) / erhalten am (*): ____________________

Name des/der Verbraucher(s): ____________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________________

Datum: ____________________

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 12Datenschutz

  1. Der Sachverständige verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers (insbesondere Kontaktdaten, Fahrzeugdaten, Schadendaten und Lichtbilder) ausschließlich zur Durchführung des Auftrags und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
  2. Eine Weitergabe an Versicherungen, Rechtsanwälte, Werkstätten oder sonstige Partner erfolgt nur, soweit dies zur Schadenregulierung erforderlich ist oder der Auftraggeber dies wünscht.
  3. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

§ 13Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen werden.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Köln.
  3. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Der Sachverständige ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Oktober 2026 · GutachterExperten, Inhaber Harun Günaydin, Mathias-Brüggen-Straße 11, 50827 Köln · Impressum · Datenschutz